Amtliche Lagepläne

Nach §2 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ist ein Amtlich beglaubigter Lageplan eine notwendige Unterlage für Ihren Bauantrag. Lagepläne werden im Maßstab 1:500 gefertigt und beinhalten eine Übersicht (1:5000). In Niedersachsen gibt es zwei Arten von Amtlichen Lageplänen:

  • Einfache Lagepläne (§7 Abs. 3 BauVorlVO) enthalten die Grenzen Ihres Grundstücks, den Gebäudebestand der näheren Umgebung, genaue Flurstücksbezeichnungen sowie eine Aufstellung mit weiteren Angaben zum Flurstück, z. B. den Namen des Eigentümers, das Grundbuchblatt, Hinweise auf Baulasten und die Flurstücksfläche.
  • Qualifizierte Lagepläne (§7 Abs. 4 BauVorlVO) enthalten zusätzlich die Längen und eine Aussage über die Zuverlässigkeit der Umringsgrenzen, den mit der Örtlichkeit abgeglichenen Gebäudebestand auf dem Baugrundstück und den Nachbarflurstücken sowie Angaben zu den Eigentümern der Nachbarflurstücke.

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Kosten
Die Höhe der Gebühren für Lagepläne wird nach der Kostenordnung für das Amtliche Vermessungswesen (KOVerm) berechnet. Über die Gebühren zur Erstellung von Amtlichen Lagelänen informiert Sie unser Gebührenrechner .