Baulasten

Wir kümmern uns um alles – für eine reibungslose Baulasteintragung

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Grundstücksbelastungen zu übernehmen – etwa etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Rechtsgrundlage ist § 86 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens kann die Behörde die Eintragung einer Baulast verlangen, um baurechtswidrige Zustände zu vermeiden.

Mit uns brauchen Sie sich um nichts zu kümmern – wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie:

  • Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde über Art und Umfang der erforderlichen Baulast
  • Erstellung des erforderlichen Lageplans
  • Vorbereitung der vollständigen Baulasterklärung
  • Organisation der Beglaubigung der Unterschriften

Von der ersten Klärung bis zur Eintragung – wir sorgen für eine zügige und rechtssichere Abwicklung.