Baulasten
Wir kümmern uns um alles – für eine reibungslose Baulasteintragung
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Grundstücksbelastungen zu übernehmen – etwa etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Rechtsgrundlage ist § 86 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens kann die Behörde die Eintragung einer Baulast verlangen, um baurechtswidrige Zustände zu vermeiden.
Mit uns brauchen Sie sich um nichts zu kümmern – wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie:
- Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde über Art und Umfang der erforderlichen Baulast
- Erstellung des erforderlichen Lageplans
- Vorbereitung der vollständigen Baulasterklärung
- Organisation der Beglaubigung der Unterschriften
Von der ersten Klärung bis zur Eintragung – wir sorgen für eine zügige und rechtssichere Abwicklung.
