Zerlegungsvermessung

Soll Ihr Grundstück in zwei oder mehr Teile aufgeteilt werden, beantragen Sie eine Zerlegungsvermessung. Diese Vermessung ist meist Voraussetzung für die Abschreibung eines Grundstücksteils beim Grundbuchamt.
Wie bei der Grenzfeststellung werden auch bei der Zerlegungsvermessung Grenzmarken gesetzt und ein Grenztermin abgehalten. Anschließend werden die neu entstehenden Flurstücke in das Liegenschaftskataster übernommen und das Grundbuchamt über die erfolgte Zerlegung informiert.
Zerlegungsvermessungen sind hoheitliche Vermessungen und dürfen nur von befugten Personen (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, ÖbVI) oder amtlichen Vermessungsstellen (z. B. Katasterämtern) durchgeführt werden.


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Kosten
Die Höhe der Gebühren für Zerlegungen werden nach der Kostenordnung für das Amtliche Vermessungswesen (KOVerm) berechnet. Über die Gebühren informiert Sie unser Gebührenrechner .