Grenzfeststellung

Zur Feststellung der Lage der katastermäßigen Grenze Ihres Grundstücks können Sie bei uns eine Grenzfeststellung beantragen. Bei der Vermessung werden die Grenzpunkte mit Grenzsteinen oder oder sonstigen Grenzmarken abgemarkt. Die festgestellten Grenzpunkte werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Sie legen dabei den Umfang fest, in dem Ihre Grenze festgestellt werden soll, also entweder das gesamte Grundstück oder z.B. nur eine Grenze.

Grenzfeststellungen sind hoheitliche Vermessungen und dürfen nur von befugten Personen (Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, ÖbVI) oder amtlichen Vermessungsstellen (z. B. Katasterämtern) durchgeführt werden.


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Kosten
Die Höhe der Gebühren für Grenzfeststellungen wird nach der Kostenordnung für das Amtliche Vermessungswesen (KOVerm) berechnet. Über die Gebühren informiert Sie unser Gebührenrechner .